Vorliegend haben die Beschwerdeführenden 1 und 2 sowie die Beschwerdeführenden 3 und 4 zwar fristgemäss jeweils eine (identische) Einsprache eingereicht, sich dabei jedoch auf die folgenden Einwände beschränkt: Die Vorgaben des Arbeitspapiers der Dialoggruppe «Bildungscampus Burgdorf» vom 27. März 2019 würden bezüglich des Themas Städtebau nicht erfüllt. Das Vorhaben verursache einen übermässigen Schattenwurf und das dargestellte Schattendiagramm werde angezweifelt. Die vertikale Lage des Gebäudes sei daher so anzupassen, dass das gesamte Untergeschoss vollständig im Erdreich zu liegen komme, womit die zulässige Fassadenhöhe von 11.5 m eingehalten werden könne.