Auf den von der Vorinstanz bewilligten Plänen des generellen Baugesuchs, welche Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder enthalten (Situationsplan und Plan «Situation Umgebung») wird der diesbezügliche Rückzug des generellen Baugesuchs handschriftlich vermerkt, versehen mit dem Hinweis, dass die Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder auf diesen Plänen nicht als bewilligt gelten. 3. Rechtliches Gehör