Damit fällt auch die vom Regierungsstatthalteramt Emmental erteilte generelle Baubewilligung vom 19. März 2024 in diesem Umfang dahin. Die Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder werden damit Gegenstand des Ausführungsprojektes sein müssen und damit ihm Rahmen dieses Baubewilligungsverfahrens zu prüfen sein.