b) Mit diesem teilweisen Rückzug des generellen Baugesuchs ist das Verfahren, umfassend das Beschwerdeverfahren BVD 110/2024/53 und das Baubewilligungsverfahren eBau Nummer 2022-13516 / 98068, bezüglich des Punktes 3 «Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder (Unterschreitung der Mindestanzahl Abstellplätze)» gegenstandslos geworden und ist bezüglich dieses Punktes 3 als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben (Art. 39 Abs. 1 VRPG6). Damit fällt auch die vom Regierungsstatthalteramt Emmental erteilte generelle Baubewilligung vom 19. März 2024 in diesem Umfang dahin.