Gemäss dieser Stellungnahme halten die Beschwerdeführenden an sämtlichen Anträgen und Begründungen fest. Zufolge des kommunizierten Rückzugs des generellen Baugesuchs in Bezug auf die Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder seien sie im Kostenpunkt als diesbezüglich vollumfänglich obsiegend zu betrachten. 6. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen 4 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1).