Diese Abschreibung werde zusammen mit dem Entscheid in der Sache erfolgen. Bezüglich der Punkte 1 und 2 (Abbruch Ergänzungsgebäude [J.________strasse 23 und 25], Neubau Gymnasium [Schulgebäude, Lage, Volumetrie, Gestaltung]) halte der Beschwerdegegner das generelle Baugesuch aufrecht, womit diese Punkte weiterhin Gegenstand des Beschwerdeverfahrens vor der BVD bilden würden.