5. Mit Verfügung vom 20. September 2024 nahm das Rechtsamt von diesem teilweisen Rückzug des generellen Baugesuchs Kenntnis und führte dabei aus, die generelle Baubewilligung vom 19. März 2024 werde bezüglich dieses Punktes 3 dahinfallen und das Verfahren, umfassend das Beschwerdeverfahren BVD 110/2024/53 sowie das Baubewilligungsverfahren eBau Nummer 2022-13516 / 98068 des Regierungsstatthalteramts Emmental, werde bezüglich dieses Punktes 3 abzuschreiben sein. Diese Abschreibung werde zusammen mit dem Entscheid in der Sache erfolgen.