- sich dieser Mehrbedarf damit anhand der Zunahme der Geschossfläche (GF) errechnen dürfte, welche mit dem Bauvorhaben verursacht wird, womit von der GF des Neubaus die GF der abzubrechenden Gebäude (Ergänzungsgebäude J.________strasse 23/25 und Pavillon) abzuziehen sein dürfte, - sich gestützt auf die GF gemäss Mobilitätskonzept (Neubau GF von 5292 m2, Ergänzungsgebäude GF von 2032 m2 und Pavillon GF von 800 m2) und die Formel gemäss Art. 52 Abs. 1 Bst.