4. Mit Verfügung vom 28. August 2024 stellte das Rechtsamt den Beschwerdeführenden eine Kopie des Beschlusses des Gemeinderats der Stadt Burgdorf vom 14. November 2022 betreffend Überschreitung der traufseitigen Fassadenhöhe zu. Weiter führte das Rechtsamt in dieser Verfügung aus, es komme einer summarischen Einschätzung zum vorläufigen Schluss, dass: - für die Berechnung der Bandbreite an Autoabstellplätzen gemäss Art. 50 BauV3 vorliegend einzig der mit der projektierten Erweiterung der Schulanlage verursachte Mehrbedarf massgebend sein dürfte, 1 Vgl. Projektwettbewerb Bildungscampus Burgdorf, Neubau Gymnasium Burgdorf, Bericht des Preisgerichts vom