3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Eingabe vom 16. Mai 2024 äusserte sich die Kantonale Denkmalpflege (KDP) zur Beschwerde. Mit Stellungnahme vom 21. Mai 2024 beantragt die Stadt Burgdorf die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdegegner stellt mit Beschwerdeantwort vom 23. Mai 2024 den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit überhaupt darauf eingetreten werden könne. Auch das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Stellungnahme vom 23. Mai 2024 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten ist.