2. Gegen diesen Entscheid reichten die Beschwerdeführenden am 19. April 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheids und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter sei der Entscheid aufzuheben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an das Regierungsstatthalteramt Emmental zurückzuweisen. Dabei sei die Vorinstanz auch anzuweisen, die Lastenausgleichsbegehren der Beschwerdeführenden als fristgerecht angemeldet zu behandeln.