hervorging.1 Das generelle Baugesuch umfasste den Abbruch der Ergänzungsgebäude (J.________strasse 23 und 25), für den Neubau Gymnasium die Aspekte «Schulgebäude, Lage, Volumetrie, Gestaltung» und im Bereich Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder die Unterschreitung der Mindestanzahl Abstellplätze. Gegen das generelle Baugesuch erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Entscheid vom 19. März 2024 erteilte das Regierungsstatthalteramt Emmental die generelle Baubewilligung gestützt auf die eingereichten Projektpläne und für folgende Gegenstände: