Zudem wird die Auflage Ziffer 5 Lemma 5 im Amtsbericht Baupolizei der Gemeinde Interlaken vom 23. Februar 2024 (mit Dispositiv-Ziffer 3.2 des Gesamtentscheids des Regierungsstatthalteramts vom 11. März 2024 als integrierender Bestandteil dieses Entscheids erklärt) aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom 11. März 2024 bestätigt. 2. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 800.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.