Zudem wird die Auflage Ziffer 5 Lemma 5 im Amtsbericht Baupolizei der Gemeinde Interlaken vom 23. Februar 2024, dessen Auflagen mit Dispositiv-Ziffer 3.2 des Gesamtentscheids des Regierungsstatthalteramts vom 11. März 2024 als integrierender Bestandteil dieses Entscheids erklärt werden, aufgehoben. Die Gemeinde wird die Ersatzabgabe neu zu verfügen haben, wobei es ihr offensteht, für die 6 Abstellplätze (gestützt auf den vorliegenden Entscheid) sowie die 2 von der Parkplatzpflicht befreiten und noch nicht bezahlten Abstellplätze (gestützt auf den Gesamtentscheid vom 17. November 2021) gemeinsam zu verfügen und damit die Ersatzabgabe für insgesamt 8 Abstellplätze festzulegen.