a) In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird damit Dispositiv-Ziffer 1.2 des Gesamtentscheids des Regierungsstatthalteramts vom 11. März 2024 angepasst, indem die Anzahl der von der Parkplatzpflicht befreiten Autoabstellplätze von 25 auf 6 reduziert wird. Zudem wird die Auflage Ziffer 5 Lemma 5 im Amtsbericht Baupolizei der Gemeinde Interlaken vom 23. Februar 2024, dessen Auflagen mit Dispositiv-Ziffer 3.2 des Gesamtentscheids des Regierungsstatthalteramts vom 11. März 2024 als integrierender Bestandteil dieses Entscheids erklärt werden, aufgehoben.