Unter diesen Umständen – insbesondere angesichts der zentralen Lage, der guten Erschliessung des Standorts mit öffentlichem Verkehr und der vorab gruppenweisen Nutzung der Apartments – und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bei den 22 touristisch bewirtschaften Wohnungen (wenn überhaupt) höchstens in den Hauptferienzeiten von einer vollen Auslastung auszugehen ist, erweist sich auch der Minimalwert von 1 Autoabstellplatz pro touristisch bewirtschafteter Wohnung als zu hoch. Überzeugend ist die von der Beschwerdeführerin vorgenommene alternative Einschätzung (Beschwerde Rz.