e) Damit ist die gestützt auf Art. 52 Abs. 1 und 2 BauV festgelegte Bandbreite des Gesamtprojekts von 129 bis 229 Autoabstellplätzen aufgrund des deutlich überhöhten Werts von Autoabstellplätzen für die 22 touristisch bewirtschafteten Wohnungen und damit das Vorliegen von «besonderen Verhältnissen» gestützt auf Art. 54 BauV zu reduzieren. Zum Mass der Reduktion enthält diese Bestimmung keine Vorgaben, weshalb dies anhand des Einzelfalls festzulegen ist. Im vorliegenden Fall steht für die BVD fest, dass ein den 22 touristisch bewirtschafteten Wohnungen