C im Vergleich zu zwei Hotelzimmern mit vier Betten im Haus D somit um rund 0.5 Autoabstellplätze höher, was bei den geplanten 22 touristisch bewirtschafteten Wohnungen einen im Vergleich zur selben Belegung im Hotel erhöhten Minimalwert von 11 Autoabstellplätzen ausmacht. Ein so deutlich höherer Minimalwert für die touristisch bewirtschaftete Nutzung der voll ausgestatteten Wohnungen im Vergleich zur klassischen Hotelnutzung lässt sich nicht rechtfertigen bzw. erweist sich als unangebracht, zumal nicht erkennbar ist, wieso die touristisch bewirtschafteten Wohnungen einen so klar höheren Parkplatzbedarf verursachen sollten.