Es sei zwar nicht ihre Aufgabe, ein eigenständiges Berechnungsmodell zu entwickeln. Einen alternativen Ansatz habe sie aber bereits vorgebracht, wonach der Parkplatzbedarf der touristisch genutzten Wohnung als das Mittel zwischen dem Bedarf von 0.5 Parkplätzen pro Wohnung mit reiner Wohnnutzung und dem Bedarf der klassischen Hotelnutzung mit vier Betten (2 Doppelzimmer) von 1 Parkplatz angesehen werde. Der Bedarf für die touristisch genutzte Wohnung betrage so noch 0.75 Parkplätze. Daraus ergebe sich ein minimaler Parkplatzbedarf von (gerundet) 112, was eine Differenz zu den geplanten 83 Parkplätzen von 29 ergebe.