analoge Anwendung des n-Wertes für Hotels, nur weil eine hotelähnliche Nutzung zur Diskussion stehe, nicht sachgerecht sei. Ein Vergleich zur Anzahl Parkplätze pro hotelmässig genutztem Zimmer im Haus D mit der touristischen Wohnnutzung im Haus C, berechnet mit der Vorgabe n=30 ergebe, dass im Haus D auf ein Hotelzimmer 0.5 Parkplätze entfallen würden, der Parkplatzbedarf im Haus C dagegen 1.5 Parkplätze pro Wohnung betrage. Werde dies in Relation zur Bettenzahl gesetzt, so würden auf 4 Hotelbetten 1 Parkplatz entfallen, auf 4 Betten einer touristisch genutzten Wohnung wiederum die 1.5 Parkplätze, obwohl erfahrungsgemäss das Gegenteil der Fall sein müsste.