Diese Bandbreite ergibt sich gemäss vorinstanzlichem Entscheid (S. 5) gestützt auf die Berechnung der Beschwerdeführerin Parkplatzbedarf mit n=30 vom 16. Januar 202413. Danach sei mit der Projektänderung von 36 Wohnungen als Erst- und Zweitwohnungen in den Häusern A und B sowie einer Fläche übriger Nutzungen von insgesamt 5116.5 m2 auszugehen, aufgeteilt in die Nutzungen Restaurant 147.5 m2, Einkaufen, Freizeit, Kultur 912.5 m2, Hotel 3979.5 m2 (22 Wohnungen für die touristische Vermietung in Haus C und das Hotel in Haus D) und Arbeiten, Gewerbe, Dienstleistungen 77 m2. Vorgesehen seien insgesamt 83 Parkplätze.