Angaben der Gemeinde bezahlte die Beschwerdeführerin am 26. November 2021 eine Parkplatzersatzabgabe für 21 Parkplätze. Mit Gesamtentscheid vom 18. Februar 2021 bewilligte die Gemeinde die Umnutzung der Wohneinheiten in den Häusern A bis C von Erstwohnungen zu Zweitwohnungen, was keine Auswirkungen auf den Bedarf an Autoabstellplätzen hatte.