3437.5 m2 bzw. aufgeteilt in Restaurant 306.5 m2; Einkaufen, Freizeit, Kultur 555.5 m2; Hotel 2293.5 m2; Arbeiten, Gewerbe, Dienstleistungen 282 m2). Vorgesehen waren 81 Autoabstellplätze; von der Erstellung der fehlenden 23 Autoabstellplätze dispensierte das Regierungsstatthalteramt die Beschwerdeführerin mit dem Gesamtentscheid vom 17. November 2021, da diese nicht in der Lage war, die fehlenden Autoabstellplätze zusätzlich zu den bereits vorgesehenen 81 Parkplätzen auf dem Baugrundstück oder in der näheren Umgebung zu erreichten bzw. sicherzustellen. Gemäss Angaben der Gemeinde bezahlte die Beschwerdeführerin am 26. November 2021 eine Parkplatzersatzabgabe für 21 Parkplätze.