b) Vorliegend ist von folgender, unbestrittener Vorgeschichte auszugehen: Mit Gesamtentscheid vom 1. Mai 2020 bewilligte die Gemeinde den Neubau der vier Häuser A bis D mit insgesamt 68 Wohnungen und einer Fläche mit übriger Nutzung von 3786 m2 (Arbeiten, Gewerbe, Dienstleistungen), was eine Bandbreite gemäss Art. 49 ff. BauV zwischen 78 und 203 Abstellplätzen ergab. Mit Gesamtentscheid vom 17. November 2021 bewilligte das Regierungsstatthalteramt die Umnutzung des Hauses D als Hotel, womit sich eine Bandbreite zwischen 104 und 225 Autoabstellplätzen ergab (58 Wohnungen sowie eine Fläche mit übriger Nutzung von insgesamt