2. Die Beschwerdeführerin reichte am 10. April 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Dabei stellt sie die folgenden Anträge: «A. In der Sache 1. Ziffern 1.2 (Befreiung von der Parkplatzpflicht für 25 Autoabstellplätze) und 3.2 (Auflage im Amtsbericht der EG Interlaken zur Parkplatzpflicht) des Gesamtbauentscheids des Regierungsstatthalteramtes Interlaken vom 11. März 2024 seien aufzuheben. 2. Es sei von der Pflicht zur Erstellung zusätzlicher Autoabstellplätze abzusehen. Eventualiter sei die Anzahl der von der Parkplatzpflicht befreiten Autoabstellplätze neu festzusetzen auf höchstens 6.