Mit Gesamtentscheid vom 17. November 20212 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli eine Projektänderung für die Umnutzung des Hauses D zu einem öffentlichen Gastgewerbebetrieb. Am 18. Februar 20223 bewilligte die Gemeinde Interlaken eine Nutzungsanpassung der Wohneinheiten von Erstwohnungen zu Zweitwohnungen auf den damaligen Parzellen Interlaken Grundbuchblatt Nrn. E.________ und I.________. Gemäss diesem Entscheid vom 18. Februar 2022 wurden insgesamt 15 Wohnungen in den Häusern A, B und C als Erstwohnungen ausgewiesen, die übrigen 43 Wohnungen in den Häusern A, B und C wurden als Zweitwohnungen deklariert.