1. Mit Gesamtentscheid vom 1. Mai 20201 bewilligte die Gemeinde Interlaken der Beschwerdeführerin den Rückbau der Liegenschaft F.________strasse 8 mit Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf den damaligen Parzellen Interlaken Grundbuchblatt Nrn. B.________, E.________ und I.________ in der Misch- und Kernzone MK4. Mit Gesamtentscheid vom 17. November 20212 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli eine Projektänderung für die Umnutzung des Hauses D zu einem öffentlichen Gastgewerbebetrieb.