Der beleuchtete LED-Bildschirm würde eine prominente Position als störender Fremdkörper in der Baugruppe und im Ortsbildschutzgebiet einnehmen. Der beleuchtete LED- Bildschirm würde sich nicht besonders sorgfältig in das Ortsbild einfügen und hätte negative Auswirkungen auf die Baugruppe. Insgesamt ist deshalb nachvollziehbar, dass die KDP und die Gemeinde von einer Beeinträchtigung der Baugruppe ausgegangen sind. Die Gemeinde hat dem Bauvorhaben zu Recht den Bauabschlag erteilt. Damit erweist sich die Beschwerde als unbegründet und ist abzuweisen. 5. Kosten