Bereits bei der Kreuzung F.________strasse / D.________strasse / J.________strasse ist das Bauernhaus mit seinem grossen Walmdach gut einsehbar.32 Die Beschreibung im Bauinventar zum erhaltenswerten Stöckli an der F.________strasse [Nr. …] weist darauf hin, dass der traditionelle Stöckli-Bau Teil eines sehr stattlichen Gehöfts an der Hauptstrasse sei. Auch das Stöckli tritt bei der Strassenkreuzung in Erscheinung. Die Baudenkmäler an der F.________strasse [Nr. …] und [Nr. …] befinden sich unmittelbar gegenüber dem geplanten Reklamestandort an der F.________strasse [Nr. …].33 Das Gebäude an der F.________strasse [Nr. …] ist selbst zwar nicht im Bauinventar erfasst.