Strassenreklamen sind in diesem Bereich keine ersichtlich.31 Die F.________strasse wird nordseitig flankiert von dem Bauernhaus an der F.________strasse [Nr. …] und dem Stöckli an der F.________strasse [Nr. …], südseitig befinden sich die Gebäude F.________strasse [Nr. …] und [Nr. …]. Das Bauernhaus an der F.________strasse [Nr. …] ist im Bauinventar als schützenswertes K-Objekt verzeichnet. Im Bauinventar ist besonders erwähnt, dass der archaische Baukörper des Bauernhauses markant ins Ortsbild eingreife und unmittelbar an der Hauptstrasse stehe. Bereits bei der Kreuzung F.________strasse / D.________strasse /