Das Vorhaben betrifft kein Baudenkmal. Es ist aber in der Nähe eines schützenswerten Baudenkmals und Teil einer Baugruppe (Baugruppe C, […], Heimenhausen, Wanzwil, Dorf). […] Das Bauvorhaben sieht die Erstellung eines selbstleuchtenden F12 D Plakat-Format mit LED vor. Grundsätzlich ist gemäss Praxis der kantonalen Denkmalpflege im qualifizierten Ortsbild (Baugruppe C, Heimenhausen) auf beleuchtete Reklamen zu verzichten, da diese die Baugruppe beeinträchtigen. Ausnahmen dazu bilden nachtaktive Aktivitäten (Gaststätten, Apotheken, etc.). Im vorliegenden Fall liegt keine nachtaktive Funktion vor, daher ist aus Sicht unserer Fachstelle das vorliegende Bauvorhaben zurück zu weisen.25