Das Plakat werde in der Nacht ausgeschaltet. Die Wechsel der Standbilder erfolgten ausschliesslich ausserhalb der Betriebszeiten. Die Gemeinde erklärt mit Stellungnahme vom 8. Februar 2024, der Gemeinderat verfolge die Praxis, dass die Stellungnahmen der Amts- und Fachberichte im Bauentscheid übernommen würden, dies mit entsprechender Begründung. Auch im vorliegenden Fall unterstütze der Gemeinderat die Meinung der KDP, dass eine LED-Reklametafel nicht in einer Baugruppe oder der unmittelbaren Nähe eines geschützten Objektes zu stehen kommen solle.