Denkmalschutz solle nicht als starres Konzept verstanden werden, das jegliche Entwicklung oder Veränderung verhindere. Stattdessen solle er als dynamisches Konzept betrachtet werden, das sowohl den Schutz des kulturellen Erbes als auch die Anpassung an zeitgenössische Bedürfnisse und Entwicklungen ermögliche. Es sei der Einzelfall zu berücksichtigen. Die Gemeinde habe aber keine umfassende Bewertung vorgenommen und nicht alle relevanten Faktoren berücksichtigt. Vorliegend seien die technologischen Fortschritte und die Ästhetik moderner Werbemittel zu beachten. Insbesondere sei zwischen störend beleuchteten Werbetafeln und modernen, dimmbaren LED-Plakaten zu differenzieren.