Fraglich ist, ob sich die Gemeinde im Bauentscheid mit den Stellungnahmen der Beschwerdeführerin vom 8. September 2023 und vom 24. November 2023 eingehender hätte auseinandersetzen müssen. Die Beschwerdeführerin brachte in ihrer Stellungnahme vom 8. September 2023 vor, das Ortsbild werde durch die beleuchtete Reklame nicht beeinträchtigt. Sie erläuterte im Wesentlichen, dass die Reklame über einen Lichtsensor verfüge und die Lichtimmissionen minimiert seien.10