Im angefochtenen Entscheid führt die Gemeinde unter Dispositiv-Ziff. 4.2 aus, der Fachbericht der KDP vom 7. August 2023 sei negativ ausgefallen und die KDP halte mit Stellungnahme vom 17. Oktober 2023 an ihrer Beurteilung fest. Anschliessend zitiert die Gemeinde den Inhalt der Stellungnahme der KDP vom 17. Oktober 2023 und erwähnt, dass von der Beschwerdeführerin am 27. November 2023 eine Stellungnahme eingegangen sei.