a) Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Gemeinde habe den Bauentscheid lediglich mit dem negativen Fachbericht der KDP vom 7. August 2023 sowie deren Stellungnahme vom 17. Oktober 2023 begründet. Eine weitergehende Begründung oder eine Auseinandersetzung mit den von der Beschwerdeführerin vorgebrachten Punkten fehle. Die Begründung sei mangelhaft und verletze das rechtliche Gehör.