3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde reichte am 8. Februar 2024 eine Stellungnahme ein. Mit Verfügung vom 14. Februar 2024 nahm das Rechtsamt zwei Fotos aus Google Street View vom Juli 2013 mit Blick Fahrtrichtung Herzogenbuchsee zu den Akten. Die Parteien erhielten zudem Gelegenheit, allfällige Schlussbemerkungen einzureichen. Von den Parteien gingen innert Frist keine Schlussbemerkungen ein. 4. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen