2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 7. Januar 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Bauentscheids vom 7. Dezember 2023 und die Erteilung der Baubewilligung (Rechtsbegehren Nr. 1). Zudem stellt die Beschwerdeführerin sinngemäss Antrag auf Parteikostenersatz (Rechtsbegehren Nr. 2). 1/10 BVD 110/2024/4