gemäss kantonalem Bauinventar. Das F12 Plakat (LED) ist im nördlichen Teil der Parzelle geplant, der sich in der Dorfzone befindet. Auf der gegenüberliegenden Seite der F.________strasse [Nr. …] befinden sich ein schützenswertes Bauernhaus (K-Objekt, F.________strasse [Nr. …]) und ein erhaltenswertes Stöckli (K-Objekt, F.________strasse [Nr. …]). Die Gemeinde holte im Baubewilligungsverfahren unter anderem einen Fachbericht sowie eine Stellungnahme bei der Kantonalen Denkmalpflege (nachfolgend nur noch KDP) ein. Die KDP beantragte, das Bauvorhaben nicht zu bewilligen. Mit Bauentscheid vom 7. Dezember 2023 erteilte die Gemeinde den Bauabschlag.