1. Die Beschwerdeführerin reichte am 1. Mai 2023 bei der Gemeinde Heimenhausen ein Baugesuch (datiert 20. April 2023) ein für das Aufstellen eines selbstleuchtenden F12 Plakates (LED) auf der Parzelle Heimenhausen Grundbuchblatt Nr. E.________ (F.________strasse [Nr. …], Ortsteil Wanzwil). Grundeigentümerin der Parzelle Nr. E.________ ist eine juristische Person. Die Parzelle liegt in der Dorfzone (nördlicher Teil der Parzelle) und in der Grünzone (südlicher Teil der Parzelle), im kommunalen Ortsbildschutzgebiet Wanzwil / Röthenbach sowie innerhalb der Baugruppe C (Heimenhausen, Wanzwil, Dorf) gemäss kantonalem Bauinventar.