1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Bauentscheid der Gemeinde Kirchlindach vom 5. März 2024 und die Verfügung des AGR vom 23. November 2023 werden bestätigt. 2. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1980.– zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Gemeinde Kirchlindach hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von CHF 285.55 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen.