Gemäss dem Plan «Grundrisse, Schnitte, Fassaden, Umgebung, Erschliessung» vom 19. September 2023 soll das Zweifamilienhaus 13.55 m lang und zwischen 9.20 und 9.80 m breit werden. Die Gebäudelänge von maximal 25 m ist damit bei Weitem eingehalten (vgl. Art. 215 Abs. 1 BauR). Auch die Grenzabstände für Hauptbauten sind eingehalten. Der kleine Grenzabstand beträgt überall mehr als 5 m und der grosse Grenzabstand beträgt über 12 m (vgl. Art. 215 Abs. 1 BauR). Die traufseitige Fassadenhöhe überschreitet nirgends die maximal zulässige traufseitige Fassadenhöhe von 6.50 m (vgl. Art. 215 Abs. 1 BauR). Das Bauvorhaben weist eine Grünflächenziffer von 0.5231 auf.56