c) Mit dem Bauvorhaben soll das bestehende Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus umgebaut bzw. erweitert werden. Die Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses wird als «Anbau einer Zweitwohnung» bezeichnet. Der «Anbau» erfolgt im Untergeschoss, im Erdgeschoss und im Obergeschoss auf der Nordwestseite des Einfamilienhauses. Der «Anbau» wird gleich hoch wie das bestehende Einfamilienhaus. Gemäss dem Plan «Grundrisse, Schnitte, Fassaden, Umgebung, Erschliessung» vom 19. September 2023 weist der «Anbau» an der Nordost-Fassade 54 Abrufbar unter https://kirchlindach.ch/news/2023-04-19/oeffentliche-planauflage-anpassung-baureglement-bmbv (zu-