Anbauten sind mit einem anderen Gebäude zusammengebaut, überschreiten in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht und enthalten nur Nebennutzflächen (Anhang IV A122 Abs. 2 zum BauR). Gemäss Hinweisspalte gehören zu den Nebennutzflächen zum Beispiel Waschküchen, Estrich- und Kellerräume, Abstellräume, Fahrzeugeinstellräume, Schutzräume und Kehrrichträume.55