211 Abs. 2 BauR, wonach in der Wohnzone W2a keine Mehrfamilienhäuser und keine Reiheneinfamilienhäuser zugelassen sind sowie pro Gebäude maximal zwei Familienwohnungen und eine kleine Einliegerwohnung mit maximal 60 m2 Bruttogeschossfläche erstellt werden dürfen, wird aufgehoben. In der Wohnzone W2a gelten (für Hauptbauten) ein kleiner Grenzabstand von 5 m, ein grosser Grenzabstand von 8 m, eine traufseitige Fassadenhöhe von 6.50 m, eine Gebäudelänge von 25 m, eine Grünflächenziffer von 0.4 sowie die Empfindlichkeitsstufe II (vgl. Art. 215 Abs. 1 BauR).