g) Gemäss dem Plan «Grundrisse, Schnitte, Fassaden, Umgebung, Erschliessung» vom 19. September 2023 wird das Dach des Zweifamilienhauses komplett mit Photovoltaik eingedeckt. An der Südwest-Fassade und an der Nordost-Fassade wird je über dem Balkon des Obergeschosses eine Glaspaneele angebracht. Die Glaspaneele setzt das mit Photovoltaik eingedeckte Dach fort und tritt nicht wie eine Dachaufbaute, ein Dacheinschnitt oder ein Dachflächenfenster in Erscheinung. Die Gemeinde hat die beiden Glaspaneelen bei der Berechnung nach Art. 414 Abs. 4 BauR daher zu Recht nicht berücksichtigt.