414 Abs. 4 BauR fest, dass die Dachgestaltung einen entscheidenden Einfluss auf eine intakte Dachlandschaft und damit auf das Ortsbild habe. Bei der Anordnung der Dachaufbauten sei auf eine ruhige Wirkung zu achten. Bei Art. 414 Abs. 4 BauR handelt es sich somit um eine gestalterisch motivierte Bestimmung. Sinn und Zweck der Bestimmung ist, eine ruhige Dachgestaltung zu bewirken.