Daraus lässt sich aber noch nicht schliessen, dass die Gemeinde auch Glaspaneelen erfassen wollte. Auch Art. 414 Abs. 4 im Baureglement der Einwohnergemeinde Kirchlindach vom 22. Juni 2010, zuletzt genehmigt durch das AGR am 8. November 2021, verwendete den Ausdruck «und dergleichen». Die Erläuterungs- und Mitwirkungsberichte zum Baureglement vom 22. Juni 2010 enthalten aber keine Hinweise darauf, weshalb im Vergleich zum Musterbaureglement des AGR ein unbestimmterer Wortlaut gewählt wurde. In systematischer Hinsicht befasst sich Art. 414 Abs. 4 BauR gemäss der Titelüberschrift mit der Dachgestaltung. Ausserdem hält die Hinweisspalte zu Art. 414 Abs. 4 BauR