Da die Glaspaneelen keinen Wohnraum direkt belichten würden, müssten diese auch nicht als Dachaufbaute angerechnet werden (analog der Handhabung z.B. bei Glasziegeln). Bei einer PV- Anlage integrierte Glaspaneelen würden gleich behandelt wie Glasziegel auf einem Ziegeldach. Voraussetzung sei, dass diese im Vordachbereich angeordnet und nicht Wohnraum direkt belichten würden.47