h) Das bestehende Einfamilienhaus ist kein Baudenkmal. Zudem befindet es sich nicht in unmittelbarer Nähe eines solchen oder in einem Ortsbildschutzgebiet. Dem mit Stellungnahme der Gemeinde vom 8. Mai 2024 eingereichten Dokument «Fassadenfarben im Quartier K.________weg» lässt sich entnehmen, dass rund um das Bauvorhaben diverse Farben und Fassadenmaterialisierungen vorhanden sind. Die Liegenschaft am K.________weg 1 weist einen hellgelben Verputz und eine braune Holzverschalung auf. Am K.________weg 7 befindet sich ein Haus mit beigem Verputz.